Edikt zur Aufsicht über Bankrotteure. Se. Königl. Majest. in Preussen, renoviren und schärffen Das Banqueroutier-Edict. Sub dato Berlin, den 4. Februar. 1723.
Magdeburg, gedruckt bey Christoph Salfelds ... nachgel. Wittwe, 1723. Ludwig Otto Edler von Plotho (1663-1731), preuss. Justizministerr. 1 Bl. 40 x 35 cm, doppelt gefaltet auf 20 x 17,5 cm.
¶ "Wir Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König in Preussen, ...Uhrkunden hiermit, und thun zu wissen, dass, ob Wir wohl verhoffet, es würde Unser am 14. Junii1715. wider die Banqueroutirer ausgegangenes Edict ... der hierübervorgehenden Bossheit gesteuret haben, Wir doch höchstmissfällig erfahren, dass ... solches Landverderbliche Übel continuiret...So setzen und ordnen Wir hiermit, Dass erstlich ... alle Gerichte ... und Magisträte, so über den Banquerouten zu erkennen haben, genaue Obsicht zu halten haben... Daferne (2) die Gerichte... hierinn säumig seyn, ... stehet den Creditoribus ... frey, ... von ihnen Satisfaction zu suchen..." Ferner sollen bei vorkommenden Betrugsversuchen die Bankrotteure "ohne einige Gnade mit dem Strange vom Leben zum Tode gebracht" werden. - Unbeschnitten, leicht gebräunt
Antiquariat Reinhold Pabel
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